Unsere Beratung ist ein zusätzlicher Kunden-Service der allen Therapeuten kostenlos zur Verfügung steht. Als gesundheitsorientiertes Unternehmen sehen wir es als unsere Aufgabe, Ihnen als Horvi-Anwender eine fachgerechte und kundenfreundliche Betreuung zu garantieren.

Hierzu stehen Ihnen mehrere ausgebildete Therapeuten mit langjähriger Erfahrung mit den Horvi-Enzym-Präparaten zur Seite und erstellen auf Anfrage und Vorlage bestimmter Patienteninformationen kostenlose, individuelle Anwendungsvorschläge bzw. können bestehende verfeinern und optimieren.

Da individuelle Anwendungsvorschläge im Sinne der Ganzheitlichkeit erstellt werden, bitten wir Sie uns folgende Unterlagen/Informationen zur Verfügung zu stellen:

  • Anamnese
  • Untersuchungsbefunde
  • aktuelle und relevante Laborparameter
  • gesamte Medikation

(Teilabschriften von Befunden und nur die Angabe pathologischer Laborparameter genügen nicht)

Bei einfacheren Beschwerden sollte zumindest eine Anamnese erstellt werden, mit Hervorhebung der momentanen Symptomatik und Angabe der aktuellen Medikation.

Die Mitteilung der Medikation ist besonders wichtig, da nicht jedes Medikament mit den Horvi-Enzym-Präparaten kombiniert werden kann (auch nicht aus der Naturheilkunde).

Bitte teilen Sie uns bei allen Anfragen stets Ihre Postanschrift mit.

Für den Versand Ihrer Unterlagen verwenden Sie bitte die folgenden Kontaktdaten:   

  • Horvi-EnzyMed B.V. - Zadelmakerstraat 21 - NL 3194DL Hoogvliet
  • Telefax:  0800 4388695 (*gebührenfrei aus dt. Festnetz)  
  • E-Mail:   beratung@horvi-enzymed.com

Wir sind bemüht alle Anfragen schnellstmöglich zu beantworten. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung von uns erhalten, bitten wir Sie sich erneut mit uns in Verbindung zu setzen.

 


Patientenrechte – Verantwortung für die eigene Gesundheit:

Lt. eindeutiger Rechtsprechung müssen Patienten Einsicht in die Krankenunterlagen erhalten. Jeder Patient hat einen Anspruch auf Kopien seiner Befunde.

Ist das Verhältnis eines Patienten zum Arzt angespannt oder gestört, können Dritte mit einer Vollmacht des Patienten beauftragt werden, die Befunde abzuholen.

Persönliche Aufzeichnungen u. Eindrücke des Arztes über seinen Patienten darf der Arzt unkenntlich machen.